Geschichte
Zurück zu den NachrichtenDie unbekannten Helden der medizinischen Front
Die ärztliche Versorgung wurde an der Westfront zu einem wichtigen Aspekt militärischer Planung und beide Seiten entwickelten komplexe Systeme zur Evakuierung und Verarztung von Verwundeten.
Die mechanisierte Kriegsführung ging mit umfangreichen Verlusten und Komplikationen wie Kopfverletzungen, Granatsplittern und Infektionsrisiken einher.
Die meisten Verwundungen wurden durch Artilleriefeuer, Handwaffen und Giftgas verursacht.
In den drei Jahren, in denen Australier an der Westfront dienten, wurden über 181.000 Männer verwundet und mindestens 46.000 davon erlagen ihren Verletzungen.
Die Bergung und Behandlung der Verwundeten erforderte ein effizientes Organisationssystem mit Ärzten, Krankenschwestern, Bahrenträgern, Sanitätswagenfahrern, Krankenwärtern und Verwaltungskräften.
Dieses System umfasste mehrere Einsatzorte: Rettungsstellen und Sanitätsfahrzeuge, Sanitätsstellen, Verwundetenaufnahmestellen und Feldlazarette, darunter sogar eines in den unterirdischen Höhlen bei Arras.
Bahrenträger bargen die Verletzten im Feld und brachten sie zu einer Regimentsrettungsstelle (Regimental Aid Post, RAP). Von dort wurden die Verwundeten mit einem Sanitätswagen in eine Verwundetenaufnahmestelle (Casualty Clearing Station, CCS) verlegt und, falls erforderlich, mit einem Krankenzug zu einem Feldlazarett mit einer Kapazität von bis zu 1000 Patienten weitertransportiert.
Die Sanitätskräfte arbeiteten mit Sozialarbeitern wie etwa Militärseelsorgern und dem Roten Kreuz zusammen.
Die am häufigsten verzeichneten Verwundungen waren Verletzungen der unteren Extremitäten, die oft eine Amputation erforderlich machten. Männer mit Schusswunden im Oberkörper erreichten meist gar nicht das Lazarett. Armverletzungen waren meist auf Explosivmunition von Artillerie zurückzuführen.
Außerdem behandelten die Sanitätskräfte zahlreiche anderweitig angeschlagene Soldaten. Durch langes Stehen in schlammigen Schützengräben erlitten die Soldaten Fußbrand, eine Infektion, die ein Absterben des Gewebes verursacht.
Es ist nicht überraschend, dass die weiß gekleideten Krankenschwestern, die den Soldaten in ihrem verwundeten, schmutzigen und traumatisierten Zustand Pflege und Trost spendeten, als barmherzige Engel wahrgenommen wurden.
Dem Krankenpflegedienst gehörten als Unterordnung der Sanitätstruppe der australischen Armee über 3.000 zivile Krankenschwestern an (1903).
Viele Schwestern erhielten für ihre Pflichterfüllung Auszeichnungen, acht etwa die militärische Tapferkeitsmedaille, und 25 fielen im Einsatz.
Zu den gefährlichsten Sanitätsaufgaben zählte die Arbeit der Bahrenträger und Feldsanitäter, die oft unter Beschuss lange Strecken zu Fuß durch den Schlamm zurücklegen mussten.
Als Erste-Hilfe-Einsatzkräfte wurden sie oft Zeugen, wie junge Soldaten nach ihren Familien und besonders häufig nach ihren Müttern schrien.
Auch die Ärzte riskierten täglich ihr Leben, um andere zu retten. Australien entsandte über 600 Ärzte an die Westfront, von denen einige bei der Versorgung von Verwundeten unter freiem Himmel getötet wurden.
Auch als am 11. November 1918 der Waffenstillstand ausgerufen wurde, endete das Leiden der Versehrten nicht. Die nach Hause zurückkehrenden Militärangehörigen litten an körperlichen Behinderungen, schweren Lungenerkrankungen, Augenschäden, Fünftagefieber (Grippe, Fleckfieber, Ruhr und von Läusen hervorgerufene Hautkrankheiten) und Kriegstrauma.
Es standen nur begrenzt Einrichtungen zur Behandlung psychischer Erkrankungen zur Verfügung und im Jahre 1938 bezogen 77.000 Kriegsversehrte und 180.000 Angehörige Rente.
Das Rückführungsamt (1917 gegründet) zahlte Renten aus und nahm Aufgaben in der Stellenvermittlung, Rehabilitation, Ausbildung, medizinischen Versorgung, stationären Pflege, Unterbringung und der Bereitstellung von Prothesen wahr.
Literaturhinweise
- Joan Beaumont. Broken Nation: Australians in the Great War. Sydney: Allen & Unwin, 2013.
- Robert Likeman. Australian Doctors on the Western Front: France and Belgium, 1916-1918. Sydney: Rosenberg, 2014.